Wenn ein Mensch verstirbt, muß zunächst der Tod durch einen Arzt festgestellt werden. Tritt der Tod im häuslichen Umfeld ein, sollte der Hausarzt informiert werden. Dieser sollte unmittelbar vor Ort erscheinen und die Todesbescheinigung ausstellen und übergeben.
Ohne diese Todesbescheinigung darf der Bestatter den Verstorbenen nicht vom Sterbehaus abholen. Tritt der Tod im Krankenhaus, Hospiz oder Seniorenheim ein, kümmert sich das dortige Personal um die Benachrichtigung des Arztes.
Alle weiteren Einzelheiten der Bestattung können dann in Ruhe in einem persönlichen Gespräch in unserem Bestattungsinstitut oder bei Ihnen zuhaus erfolgen. Im Bereich Kontakt finden Sie alle Möglichkeiten der Kontaktaufnahme mit uns. Wir sind zu jeder Tag- und Nachtzeit telefonisch zu erreichen.
Folgende Unterlagen sind für die Bearbeitung eines Sterbefalles unbedingt erforderlich: