Erledigung sämtlicher Formalitäten
Bestattungsvorsorge

Grabarten

Es gibt verschiedene Grabarten:

Wahlgräber
sind Grabstätten, auf denen ein oder mehrere Beisetzungsplätze belegt werden können und deren Nutzungsrecht auf Wunsch nach Ablauf der Ruhezeit verlängert werden kann. Angehörige haben die Möglichkeit, auf die Größe und Lage des Grabes Einfluß zu nehmen. Wahlgräber werden sowohl für Sarg- als auch Urnenbestattungen angeboten.

Reihengräber
sind Einzelgräber auf einem Reihengrabfeld des Friedhofs, die der Reihe nach belegt werden. Sie werden von der Friedhofsverwaltung nur für die gesetzlich vorgeschriebene Ruhefrist von 20-30 Jahren vergeben und können nicht wiedererworben werden. Reihengräber werden ebenfalls für Sarg- und Urnenbestattungen angeboten.

Anonyme Grabfelder
Die anonyme Beisetzung erfolgt auf einem extra dafür vorgesehenen Feld auf dem jeweiligen Friedhof. Hier sind Grabschmuck und  Grabstein für das einzelne Grab nicht vorgesehen. Es besteht keine Pflegeverpflichtung. Anonyme Grabfelder werden ebenfalls für Sarg- und Urnenbestattungen angeboten.

In manchen Gemeinden muss der Verstorbene zu Lebzeiten seinen Willen für die Beisetzung in einem anonymen Grab festgelegt haben. Vielfach endet dann die Verabschiedung in der Friedhofskapelle und Angehörige erfahren nicht, auf welchem Friedhof der Stadt der Verstorbene beigesetzt wurde.

Halbanonyme Grabfelder / Rasengrabfelder
Bei der Beisetzung auf einem Rasengrabfeld gelten die Bestimmungen wie auf dem Anonymenfeld, es muss jedoch ein in Form und Art vorgeschriebener Grabstein aufgestellt werden. Grabschmuck ist allerdings nur einmal im Jahr zu „Allerheiligen“ zulässig.

Friedgarten
Auf den Friedhöfen „Auf dem Dören“ und Westfriedhof gibt es die Möglichkeit der Beerdigung im Friedgarten, sowohl als Urne, als auch mit Sarg. Es sind verschiedene Baumarten angepflanzt, es fällt keine Grabpflege an und man kann eine Schriftplatte mit dem Namen des Verstorbenen auflegen lassen.
Die Grabstellen gelten als Wahlgräber, das heißt, man kann auch zwei Stellen nebeneinander erwerben.

Gemeinschaftsgrabfeld
Auf den Friedhöfen „Auf dem Dören“, Westfriedhof und Elsen sind Felder mit einem gemeinsamen Gedenkstein angelegt, auf dem der Name des Verstorbenen eingeschlagen werden kann. Die Gräber sind Rasengräber ohne Pflegeverpflichtung  für die Angehörigen für Sarg und Urnenbestattungen.

Friedwald / Ruheforst

Friedwald / Ruheforst
Die Urne mit der Asche eines Verstorbenen kann in einem  Friedwald oder Ruheforst beigesetzt werden, wenn  der Verstorbene das zu Lebzeiten schriftlich festgelegt hat.
Dort gibt es Gemeinschaftsbäume, an deren Wurzeln  mehrere Urnen beigesetzt werden dürfen. Bei Erwerb eines Familienbaumes bestimmt der Erwerber des Baumes, wer an „seinem Baum“ beigesetzt werden darf. Die Bäume werden für 99 Jahre erworben.

Seebestattung

Seebestattung
Übergabe der Asche des Verstorbenen in einer gesonderten Seeurne an das Meer (Nord- oder Ostsee oder Weltmeere)

Naturbestattung
Beisetzung der Asche des Verstorbenen in der „Oase der Ewigkeit" in den Schweizer Alpen als Wiesen-, Baum- oder Felsbestattung.
(Weitere Informationen unter www.naturbestattungen.de)

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